Ist Melamin gesundheitsschädlich?
RICHTIG ANGEWENDET SPRICHT NICHTS GEGEN EIN MELAMINGESCHIRR
- Das Melamingeschirr darf nicht über 70°C erhitzt werden oder nicht mit Speisen oder Getränken über 70°C befüllt werden.
- Das Melamingeschirr darf nicht in die Mikrowelle.
- Das Melamingeschirr darf in die Spülmaschine nur bis 45°C.
- Beschädigtes Melamingeschirr nicht verwenden.

Melamingeschirr besteht aus einem Melamin-Formaldehyd-Harz. Hält man diese Verwendungsempfehlungen ein, gehen nur minimale Mengen von Melamin und Formaldehyd in die Speisen und Getränke über. Diese Mengen werden bei jeder Produktion von einem zertifizierten Labor getestet. Die Grenzwerte sind in einer EU-Verordnung festgelegt.(Verordnung (EU) Nr. 10/2011)
Was sind denn diese beiden Stoffe? Schauen wir uns die beiden Stoffe einmal genauer an:
MELAMIN
Melamin ist ein Stoff mit hohem Stickstoffgehalt und wird daher von "Kriminellen" zum Punschen von Proteinprodukten, wie Milchpulver und Protein-Shake-Pulver, mißbraucht. In solchen Fällen werden so hohe Mengen über die Nahrung aufgenommen, dass es zu Nierensteinen und Nierenschäden kommen kann. So geschehen auch beim Babynahrung Skandal in China 2008. Deshalb hat die EU Grenzwerte festgelegt, die aus dem Geschirr in die Nahrung übergehen dürfen. Für Melamin liegt dieser bei 2,5 mg/kg Lebensmittel. - Jede Produktionscharge aus China wird in einem zertifizierten Labor getestet.
FORMALDEHYD
Formaldehyd ist die einfachste Verbindung der Aldehyde und unter Normalbedingungen gasförmig. Über die Außenluft nehmen wir durchschnittlich 0,05 mg, und in Wohnräumen durchschnittlich 1 mg pro Tag auf. Über die Nahrung und das Trinkwasser nehmen wir etwa 1-15 mg pro Tag auf. Darüber hinaus produziert unser Körper laufend Formaldehyd als Abbauprodukt bestimmter Stoffwechselvorgänge.
Nach der EU-Verordnung für Kunststoffgeschirr darf Formaldehyd bis maximal 15mg in 1kg Nahrung übertreten.
Formaldehyd ist gesundheitsschädlich und krebserregend, wenn es eingeatmet wird oder Hautkontakt hat. Nach Aufnahme über Nahrung oder Trinkwasser (oral) wurde dagegen keine Krebsbildung beobachtet. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesumweltamt









